Muss die Gabe von Alkoholsucht-Medikamenten ärztlich überwacht werden?
Wenn Patienten mit einer Alkoholabhängigkeit ihren Alkoholkonsum beenden, ist bei den meisten Betroffenen von der Entwicklung einer belastenden Entzugssymptomatik auszugehen. Die wenigsten leiden lediglich unter leichten Kopfschmerzen oder anderen Symptomen, die sich leicht mit rezeptfreien Medikamenten aus der Apotheke behandeln lassen. Werden bei einer Abhängigkeit von Alkohol Tabletten im Entzug eingesetzt, handelt es sich meist um wirkungsstarke Arzneimittel, die eine Reihe von Nebenwirkungen auslösen können. Eine strenge ärztliche Überwachung ist deshalb unbedingt sicherzustellen.
Alkoholsucht-Medikamente bei ambulantem Entzug
Der qualifizierte ambulante Alkoholentzug ist eine vielversprechende Methode, um auch die Patienten mit einer Alkoholabhängigkeit anzusprechen, für die eine stationäre Behandlung nicht in Frage kommt4. Allerdings sind für diese Entzugsvariante nur Patienten geeignet, bei denen keine schwere Entzugssymptomatik zu erwarten ist. Das betrifft häufig Suchtkranke, bei denen die Alkoholabhängigkeit noch nicht lange besteht oder deren Alkoholkonsum insgesamt als niedrig eingestuft werden kann.
Werden bei einer Sucht nach Alkohol Medikamente im Entzug ambulant eingesetzt, empfehlen sich grundsätzlich Benzodiazepine mit einer kurzen Wirkdauer wie etwa Oxazepam. Dabei bekommt der Patient ein sogenanntes Einnahmeschema mit, an das er sich strikt zu halten hat. Ergänzend dazu können weitere Arzneimittel verabreicht werden. Der Einsatz von Clomethiazol ist beim ambulanten Setting jedoch umstritten und gilt unter den meisten Experten außerhalb einer stationären Behandlung als kontraindiziert5.
Alkoholsucht-Medikamente bei stationärem Entzug
Patienten, die ihre Alkoholabhängigkeit mithilfe einer qualifizierten Behandlung in einer Klinik überwinden möchten, können von der gesamten Bandbreite an zur Verfügung stehenden Medikamenten profitieren. Auch hier ist natürlich eine Überwachung durch die erfahrenen Ärzte erforderlich. Die gilt insbesondere mit Blick auf
- potenziell gefährliche Nebenwirkungen
- optimale Dosierung
- eventuell vorhandenes Suchtpotenzial der Wirkstoffe
- bestehende (chronische) Grunderkrankungen
- Folgeerkrankungen des Alkoholmissbrauchs
- Einnahme sonstiger Arzneimittel