Öffentliche Suchtkliniken
+Versorgungsverträge mit gesetzlichen Kostenträgern
+Gewährleistung der Kostenübernahme
+Zertifizierte Therapie- und Behandlungskonzepte
+Fachpersonal
-Längere Wartezeiten für Alkoholentzugsbehandlung
-Entgiftung (körperlich) und Entwöhnung (psychisch) i. d. R. in getrennten Einrichtungen
-Ggf. mehrere Wochen Wartezeit zwischen Entgiftung und Entwöhnung
-Längere Dauer des Entzugs aufgrund der Trennung zwischen Entgiftung und Entwöhnung
-Rückfallgefahr während der Wartezeit auf einen Klinikplatz zur Entwöhnung
-In der Regel standardisierte Therapien
-Weniger intensive therapeutischer Betreuung als in Privatkliniken
-Ausfallende Therapien durch fehlende Fachkräfte
Private Entzugskliniken
+In der Regel kurzfristige Aufnahme möglich
+Entgiftung und Entwöhnung in derselben Einrichtung
+Entzug von Alkohol binnen 28 Tagen möglich
+Individuell abgestimmtes Therapieangebot
+Intensive therapeutische Begleitung
+Erfahrenes Fachpersonal
+Integration moderner Behandlungsansätze
+Höherer Personalschlüssel
-Kostenübernahme in der Regel nur anteilig möglich
-Große Vielfalt an teilweise unregulierten Anbietern, daher sollte man auf echte und unabhängige Zertifizierungen achten!
-Werbung mit Klinikportalen, deren 1,1-Bewertung einer Überprüfung nicht standhalten kann